Smart Glasses: EDSA fordert deutlich erkennbare Aufnahmehinweise

Der EDSA hat am 13. Oktober eine Stellungnahme zu Smart Glasses veröffentlicht. Im Fokus: unbemerkte Aufnahmen und die Verantwortung von Nutzern und Anbietern.

Smart Glasses: EDSA fordert deutlich erkennbare Aufnahmehinweise
Julian Köhn
|Lesezeit: 2 Minuten

Eine Brille kann heute fotografieren, zuhören und Bilder an verbundene Dienste übermitteln. Für Menschen gegenüber ist das oft kaum erkennbar. Genau dieses Problem adressiert der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) in seiner am 13. Oktober 2026 verabschiedeten Stellungnahme zu Smart Glasses.

Die Nachricht: Datenschutz für Menschen ohne eigene Brille

In seiner Mitteilung rückt der Ausschuss die Menschen in den Mittelpunkt, die eine Brille weder gekauft noch eingerichtet haben, aber von ihr erfasst werden. Besondere Risiken sieht er unter anderem am Arbeitsplatz, in Schulen und Krankenhäusern.

Die Stellungnahme enthält vorläufige Orientierung. Sie führt kein pauschales Verbot von Smart Glasses ein.

Eine kleine Leuchte reicht nicht automatisch

Das achtseitige Dokument diskutiert deutlich wahrnehmbare optische und akustische Hinweise sowie technische Schutzmaßnahmen. Ein Warnsignal muss im Alltag funktionieren, statt nur im Produktdatenblatt vorhanden zu sein.

Ein Hinweis macht eine Aufnahme noch nicht rechtmäßig. Rechtsgrundlage, Zweck und weitere Datenschutzpflichten bleiben eigenständige Fragen. Der Ausschuss betont außerdem, dass verantwortliche Hersteller und verbundene Dienste ihre eigenen Pflichten nicht auf die Brillenträger abwälzen können.

Drei getrennte Fragen bei Kamerabrillen: Ist die Aufnahme erkennbar, darf sie erfolgen und wohin gelangen die Daten?

Privat aufgenommen ist nicht immer rein privat

Die Abgrenzung hängt vom Einsatz ab: Eine private Familienaufnahme und eine berufliche Nutzung oder öffentliche Veröffentlichung sind unterschiedlich zu beurteilen. Der EDSA verweist auf die Haushaltsausnahme für rein persönliche Tätigkeiten. Andere Rechtsbereiche können trotzdem relevant bleiben.

Für Unternehmen entsteht daraus eine konkrete Organisationsfrage: Wissen Beschäftigte und Besucher überhaupt, wann eine Brille aufnimmt oder einen verbundenen Dienst nutzt?

Unsere Einordnung: Ein Alltagsgerät wird zum Governance-Thema

Eine Kamerabrille fällt weniger auf als ein hochgehaltenes Smartphone. Deshalb sollte ihre Einführung im Betrieb nicht allein als Beschaffung eines weiteren Gadgets betrachtet werden. Zuständigkeiten für den Einsatz, der Umgang mit Aufnahmen und der tatsächliche Datenweg gehören zusammen.

Ein denkbares Beispiel ist eine Fernunterstützung in der Werkstatt: Die hilfreiche Übertragung eines defekten Bauteils kann zugleich Kollegen, Kundendokumente oder Bildschirme erfassen. Dieses Beispiel ist unsere Einordnung, kein vom EDSA dokumentierter Einzelfall.

Für den organisatorischen Zusammenhang verweist unser Artikel zu ISO 27001 und Datenschutz auf die Verbindung technischer und organisatorischer Maßnahmen. Die Nachricht bleibt: Unauffällige Technik braucht verständliche und wirksame Transparenz.

Titelbild: KI-generiertes Symbolfoto einer generischen Kamerabrille; kein konkretes Produkt. Gestaltung: Kopexa.

Quellen

  1. EDPB: Smart glasses – news and initial guidance () [Abgerufen am ]
  2. EDPB: Statement on smart glasses () [Abgerufen am ]